Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der solidarischen Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR
Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Solidarischen Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR (folgend: Vertragsgeber) mit ihren Vertragspartner*innen (folgend: Vertragsnehmer*in).
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von der Solidarischen Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR vorgenommen wurden, werden dem*der Vertragsnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Soweit der*die Vertragsnehmer*in hiergegen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber dem Vertragsgeber keinen schriftlichen Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
Haftungsausschluss
Für Personen- und Sachschäden, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Solidarischen Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR oder der Nutzung der Abholstationen und des Betriebsgeländes stehen, übernimmt der Vertragsgeber keine Haftung. Die Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung der betriebseigenen Räumlichkeiten und des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
In den Abholstationen sowie auf dem Betriebsgelände der Solidarischen Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR ist die Einhaltung der jeweiligen Hausordnungen verpflichtend.
Zahlung und Zahlungsfristen
Die Zahlung des im Vertrag festgelegten Monatsbeitrages erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierbei erfolgt die Belastung des Kontos jeweils bis zum 15. des Monats.
Sollte eine Belastung des angegebenen Kontos zeitweise nicht möglich sein, so verpflichtet sich der*die Vertragsnehmer*in den Beitrag schnellstmöglich, jedoch mindestens innerhalb von weiteren 30 Tagen inklusive ggf. angefallener Gebühren an den Vertragsgeber zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren ist in Sonderfällen mit dem Vertragsgeber zu vereinbaren.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags ist unbefristet. Eine Beendigung des Vertrages kann bei Eintritt einer Person, die den Vertrag zu gleichen Konditionen übernimmt, jederzeit erfolgen. Hierfür ist die Absprache mit dem Vertragsgeber schriftlich erforderlich. Der Vertragsgeber kann hierbei Interessenten auf der Warteliste, sofern vorhanden, vermitteln.
Der Vertrag tritt mit dem Absenden des vorliegenden Online-Formulars in Kraft. Das Vertragsende entspricht dem Saisonende (31.12.). Der Vertrag verlängert sich jeweils zum 01.01. für eine weitere Saison. Eine Kündigung zum 01.01. des Folgejahres sollte bis zum 15. November des laufenden Jahres schriftlich beim Vertragsgeber eingegangen sein. Nach Ablauf des Vertrags erlischt das Recht, die Abholstation zu nutzen.
Eine Probezeit von 3 Monaten ab Vertragsabschluss wird vom Vertragsgeber eingeräumt. Der Vertrag kann 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit schriftlich gekündigt werden.
Bei jeglicher Form der zielgerichteten öffentlichen Rufschädigung, Verleumdung und/oder Desinformation von Vertragsnehmer/innen in Bezug auf die Solidarische Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR, behält sich diese das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung vor.
Im Falle der Verbreitung und Kundgebung jeglicher Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit/Diskriminierung wie Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Ableismus und ähnliche, behält sich die Solidarische Gärtnerei Landsberg bei Halle GbR ebenfalls das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung vor.